Sie möchten die Vaterschaft zu Ihrem Kind anerkennen?
Wie kommt der Vater in die Urkunde?
Wenn die Mutter des Kindes verheiratet ist, ist der Ehemann kraft Gesetzes der Vater des Kindes. In diesem Fall muss keine Vaterschaftsanerkennung erfolgen.
Wenn die Mutter des Kindes nicht verheiratet ist, muss der Vater die Vaterschaft anerkennen, um auf der Geburtsurkunde eingetragen zu werden. Die entsprechende Erklärung zur Vaterschaft kann beim Jugendamt oder Standesamt des Wohn- oder Geburtsortes kostenfrei oder gegenüber einem Notar oder dem Amtsgericht abgegeben werden.
Die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft (sogenannte Vaterschaftsanerkennung) muss öffentlich beurkundet werden. Die Erklärung kann nur höchstpersönlich abgegeben werden. D. h., eine formlose schriftliche Erklärung ist nicht ausreichend.
Für die Abgabe der Erklärung sprechen Sie bitte vorab telefonisch einen Termin ab.
Übrigens: Die Vaterschaftsanerkennung kann auch schon vor der Geburt erfolgen, was Behördengänge in den stressigen Tagen direkt nach der Geburt überflüssig macht.
In bestimmten Staaten sind Mutterschaftsanerkennungen notwendig. Falls Ihr Heimatstaat dies fordert, können Sie die Mutterschaftsanerkennung bei den gleichen Behörden beurkunden lassen wie die Vaterschaftsanerkennung.
Wirksamkeit
Damit die Vaterschaftsanerkennung wirksam wird, müssen folgende Zustimmungserklärungen abgegeben werden (bei den gleichen Behörden wie die Vaterschaftsanerkennung):
Sie können alle zu beziehenden Urkunden auch direkt online bestellen.
Kontakt
Stadt Hildesheim
Standesamt
Markt 1
31134 Hildesheim
E-Mail: standesamt@stadt-hildesheim.de
Telefon: 05121 301-2900
Sprechzeiten (Nur nach vorheriger Terminvereinbarung)