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Sie möchten die Geburt Ihres Kindes anzeigen?
Sie sind Eltern geworden? Herzlichen Glückwunsch! In der Geburtenbuchabteilung wird die Geburt Ihres Kindes beurkundet, wenn es in Hildesheim das Licht der Welt erblickt hat.
Wenn Ihr Kind im Klinikum oder im St. Bernward Krankenhaus zur Welt gekommen ist, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser Ihnen noch vor Ort einen Überblick über alle Formalitäten geben. Dort können Sie auch Ihre Dokumente abgeben.
Die Anzeige über die Geburt wird zusammen mit Ihren Dokumenten von den Krankenhäusern innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt per Boten zu uns gebracht. Ihnen werden - sofern alle Unterlagen vollständig sind - die Geburtsurkunde(n) zugesandt.
Wenn Ihr Kind im Geburtshaus oder bei Ihnen zu Hause zu Welt kommt, erhalten Sie eine Bescheinigung der Hebamme über Geburtsdatum, -zeit und -gewicht. Mit dieser Bescheinigung muss dann eine Person, die bei der Geburt des Kindes anwesend war (z.B. der Vater) zum Standesamt kommen, um die Geburt mündlich anzuzeigen. Geburten müssen innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden.
Aufgrund der Vielzahl von Geburten in Hildesheim, bitten wir von Sachstandsanfragen möglichst abzusehen.
Leider dauert die Erstbeurkundung einer Geburt aktuell zwischen 5 bis 7 Wochen. Bitte sehen Sie von Nachfragen per Telefon oder per E-Mail ab, da jede Nachfrage weitere Zeit bindet. Sollten Unterlagen zur Beurkundung fehlten, erhalten Sie zeitnah nach Eingang der Geburtsanzeige einen Anruf oder ein Schreiben vom Standesamt. Wir sind sehr bemüht, den Zeitraum zwischen dem Vorliegen der vollständigen Unterlagen und der Geburtsbeurkundung deutlich zu reduzieren.
Um allen Eltern gerecht zu werden, erfolgt die Beurkundung der Geburten grundsätzlich der Reihe nach, sofern die Unterlagen vollständig sind. Es ist bekannt, dass die Geburtsurkunden zur Beantragung von Elterngeld, Kindergeld und für die Krankenversicherung benötigt werden. Dies betrifft jedoch alle Eltern gleichermaßen. Daher können einzelne Geburtsbeurkundungen zeitlich auch nicht vorgezogen werden.
Für die Auszahlung von u.a. Mutterschaftsgeld reicht in der Regel die Vorlage der Liegebescheinigung des Krankenhauses aus. Sollten Sie hier Probleme mit Ihrer Krankenkasse haben, senden Sie bitte eine Mail mit folgenden Angaben: Name von Mutter und Kind, Geburtsdatum des Kindes, Name der Krankenkasse, Versichertennummer. Die Angabe der zuständigen Sachbearbeitung sowie eine Telefonnummer und/oder Mailadresse ist hilfreich.
Bitte beantragen Sie Elterngeld und Kindergeld ohne Geburtsurkunde! Eine Beantragung ohne Geburtsurkunde ist möglich und sollte erfolgen, um weitere Verzögerungen zu vermeiden. Die entsprechenden Stellen dürfen dann allerdings erst nach Vorlage der Geburtsurkunde die Leistungen auszahlen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kontakt
Stadt Hildesheim
Standesamt
Markt 1
31134 Hildesheim
E-Mail: standesamt@stadt-hildesheim.de
Telefon: 05121 301-2900
Sprechzeiten (Nur nach vorheriger Terminvereinbarung)