Sie haben Online eine Urkunde bestellt, diese ist aber nach drei Wochen Wartezeit immer noch nicht angekommen?
Aktuell ist leider aufgefallen, dass in Einzelfällen Sie zwar über Ihre Bestellung eine Bestätigung erhalten, diese aber im System nicht an die Stadt Hildesheim weitergeleitet wird. Dies betrifft nur wenige Anforderungen! Sollten Sie nach drei Wochen die gewünschte Urkunde noch nicht erhalten haben, leiten Sie diese Bestellbestätigung bitte mit einem entsprechenden Hinweis an die E-Mail Adresse: standesamt@stadt-hildesheim.de weiter.
Falls Sie einen Geburtenregisterauszug für eine Eheanmeldung benötigen und der Termin in Kürze anstehen, teilen Sie bitte noch die E-Mail-Adresse des betreffenden Standesamtes und Ihren Termin dort mit.
Der Geburtenregisterauszug kann dann auf Wunsch vorab von hier direkt an das für Sie zuständige Standesamt gesandt werden.
Für die Verzögerungen bitte ich um Entschuldigung und danke Ihnen für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Nina Ceglarek
Bereichsleitung
Unsere Datenschutzerklärung nach der DSGVO finden Sie hier: Datenschutzerklärung | Stadt Hildesheim (stadt-hildesheim.de)
Die Personenstandsurkunden können Sie
Online beantragen:
- Geburtsurkunde / Auszug aus dem Geburtenregister
- Eheurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Sterbeurkunde
- schriftlich (Standesamt Hildesheim, Postfach 101255, 31112 Hildesheim),
- oder persönlich zu den Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
zusätzlich Donnerstag von 15:00 bis 17:30 Uhr.
bestellen.
Die Urkunden werden Ihnen mit Rechnung zugesandt, soweit Sie nicht angeben, dass Sie diese persönlich abholen möchten.
Bitte benutzen Sie vorzugsweise die Online-Services!
Wichtiger Hinweis:
Eine Beantragung von Urkunden per E-Mail ist aufgrund unserer Arbeitsabläufe nicht möglich!
Sollten Sie Urkunden über mehrere Anforderungsmöglichkeiten beantragen, entstehen für jede einzelne Beantragung Kosten von jeweils 15 € für jede Urkunde!
Es kann nicht zugesichert werden, dass eine gewünschte Stornierung im Nachgang per E-Mail erfolgreich ist!
Ausweispapiere sollten bei der Beantragung in Kopie hinzugefügt werden (Bei Online-Beantragung nicht möglich, hier bitte mit Bezug auf die Online-Bestellung die Unterlagen per E-Mail nachsenden, wenn Sie nicht in der Urkunde aufgeführt sind).
Bitte lesen Sie aber auch die weiterführenden Hinweise, insbesondere zu dem berechtigten Personenkreis und zu den allgemeinen und speziellen Antragserfordernissen und -befugnissen.
In der Urkundenstelle des Standesamtes erhalten Sie Urkunden zu allen Personenstandsfällen, die im heutigem Stadtgebiet beurkundet wurden, im Rahmen der sogenannten Fortführungsfristen.
Die Fristen betragen:
1. Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre,
2. Geburtenregister: 110 Jahre,
3. Sterberegister: 30 Jahre.
Nach Fristablauf werden die vorgenannten Register an das Stadtarchiv der Stadt Hildesheim abgegeben. Für weitergehende Auskünfte und Informationen wenden Sie sich bitte nach dorthin.
Folgende Personenstandsurkunden bzw. Auskünfte können Sie erhalten:
Bitte beachten Sie:
Die Ausstellung von Personenstandsurkunden sowie die Erteilung von Auskünften aus den Personenstandsbüchern unterliegen dem besonderen Datenschutz der §§ 61 ff. des Personenstandsgesetzes (PStG).
Anspruch auf die Ausstellung von Urkunden hat demnach nur die Person selbst, auf die sich der Personenstandseintrag bezieht, deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburts- oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Entsprechende Nachweise können unter Angabe der beurkundeten Person und deren Daten unter standesamt@stadt-hildesheim.de gesendet werden.
Die Abholung kann während der Öffnungszeiten auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen; Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass des Bevollmächtigten und Vollmachtgebenden sind vorzulegen.
Bearbeitungszeit
Wir versuchen Ihr Anliegen möglichst kurzfristig zu bearbeiten. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 2-4 Wochen. Hierfür bitten wir um Verständnis. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Rückfragen ab. Auskünfte im Rahmen der Ahnenforschung nehmen - je nach Umfang der Anfrage - einen wesentlich längeren Zeitaufwand in Anspruch. Hier kann es in Einzelfällen zu einer 4 wöchigen Bearbeitungszeit kommen.
Anfragen hinsichtlich der Ahnenforschung können aktuell mehrere Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen. Hierfür bitten wir um Verständnis.