Eilige Fälle: Sie haben online einen Geburtenregisterauszug bestellt, haben aber bedenken, dass Sie ihn rechtzeitig erhalten?
Für den Fall, dass Sie einen Geburtenregisterauszug für eine Eheanmeldung benötigen und der Termin in Kürze ansteht, können Sie während der Öffnungszeiten in Zimmer 3 den Geburtenregisterauszug persönlich abholen. Sollte Ihnen dies aufgrund der Entfernung nicht möglich sein, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail an standesamt@stadt-hildesheim.de unter dem Betreff "Eilt! Geburtenregister für Eheanmeldung am (Datum) und der Angabe Ihres Namens und Ihres Geburtsdatums mit. Bei Ihrem Termin teilen Sie dann Ihrem Standesamt, bei dem Sie die Eheanmeldung durchführen mit, dass von dort ein Datenabruf erfolgen soll.
Die Personenstandsurkunden können Sie
Online beantragen:
- Geburtsurkunde / Auszug aus dem Geburtenregister
- Eheurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Sterbeurkunde
- schriftlich (Standesamt Hildesheim, Postfach 101255, 31112 Hildesheim),
- oder persönlich zu den Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
zusätzlich Donnerstag von 15:00 bis 17:30 Uhr.
Mittwoch und Freitag geschlossen.
bestellen.
Die Urkunden werden Ihnen mit Rechnung zugesandt, soweit Sie nicht angeben, dass Sie diese persönlich abholen möchten.
Bitte benutzen Sie vorzugsweise die Online-Services!
Wichtige Hinweise:
Eine Beantragung von Urkunden per E-Mail ist aufgrund unserer Arbeitsabläufe nicht möglich!
Sollten Sie Urkunden über mehrere Anforderungsmöglichkeiten beantragen, entstehen für jede einzelne Beantragung Kosten von jeweils 20 € für jede Urkunde!
Es kann nicht zugesichert werden, dass eine gewünschte Stornierung im Nachgang per E-Mail erfolgreich ist! Es fallen in diesem Fall Stornogebühren in Höhe von 20,00 € an. Eine Rückzahlung erfolgt nur bei Bestellungen von mehr als einer Urkunde auf Antrag und Mitteilung der Bankverbindung.
Ausweispapiere sollten bei der Beantragung in Kopie hinzugefügt werden (Bei Online-Beantragung nicht möglich, hier bitte mit Bezug auf die Online-Bestellung die Unterlagen per E-Mail nachsenden, wenn Sie nicht in der Urkunde aufgeführt sind).
Bitte lesen Sie aber auch die weiterführenden Hinweise, insbesondere zu dem berechtigten Personenkreis und zu den allgemeinen und speziellen Antragserfordernissen und -befugnissen.
In der Urkundenstelle des Standesamtes erhalten Sie Urkunden zu allen Personenstandsfällen, die im heutigem Stadtgebiet beurkundet wurden, im Rahmen der sogenannten Fortführungsfristen.
Die Fristen betragen:
1. Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre,
2. Geburtenregister: 110 Jahre,
3. Sterberegister: 30 Jahre.
Nach Fristablauf werden die vorgenannten Register an das Stadtarchiv der Stadt Hildesheim abgegeben. Für weitergehende Auskünfte und Informationen wenden Sie sich bitte nach dorthin.
Folgende Personenstandsurkunden bzw. Auskünfte können Sie erhalten:
Bitte beachten Sie:
Die Ausstellung von Personenstandsurkunden sowie die Erteilung von Auskünften aus den Personenstandsbüchern unterliegen dem besonderen Datenschutz der §§ 61 ff. des Personenstandsgesetzes (PStG).
Anspruch auf die Ausstellung von Urkunden hat demnach nur die Person selbst, auf die sich der Personenstandseintrag bezieht, deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburts- oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Entsprechende Nachweise können unter Angabe der beurkundeten Person und deren Daten unter standesamt@stadt-hildesheim.de gesendet werden.
Die Abholung kann während der Öffnungszeiten auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen; Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass des Bevollmächtigten und Vollmachtgebenden sind vorzulegen.
Bearbeitungszeit
Wir versuchen Ihr Anliegen möglichst kurzfristig zu bearbeiten. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit kann in Spitzenzeiten bis zu 6 Wochen zzgl. Postversand betragen. Hierfür bitten wir um Verständnis. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Rückfragen ab.
Auskünfte im Rahmen der Ahnenforschung nehmen – je nach Umfang der Anfrage – einen wesentlich längeren Zeitaufwand in Anspruch. Hier kann es in Einzelfällen zu einer wesentlich längeren Bearbeitungszeit kommen.
Unsere Datenschutzerklärung nach der DSGVO finden Sie hier: Datenschutzerklärung | Stadt Hildesheim (stadt-hildesheim.de)