Stadtarchiv Hildesheim

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Kartenanwendung

Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde

Antragsteller

Antragsteller

Anrede*
Dateien zum Nachweis der Berechtigung der Urkundenanforderung

Dateien zum Nachweis der Berechtigung der Urkundenanforderung, soweit die beantragende Person nicht im Register enthalten ist (z.B. selbst, Eltern, Kinder)

Lebenspartner

Lebenspartner 1

falls abweichend vom Namen

Lebenspartner 2

falls abweichend vom Namen falls abweichend vom Namen

Begründungsdaten

Urkunden

Zustellung

Urkundenbestellung

Jedes erste Exemplar kostet 20,00 €, jedes weitere Exemplar jeweils 10,00 €

Lebenspartnerschaftsurkunde Standard (DIN A4)0,00 €
Lebenspartnerschaftsurkunde für Stammbuch (DIN A5)0,00 €
Beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister0,00 €
Gesamt0,00 €

Zahlungsart

Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Hinweis

Hinweis

Bitte vergewissern Sie sich, dass der Ort, an dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde, der hier beantragten Urkunde mit dem oben angegebenen Ort, an dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde, übereinstimmt.

Lebenspartnerschaftsurkunden können nur von dem Standesamt ausgestellt werden, in dessen Zuständigkeitsbezirk die Begründung der Lebenspartnerschaft beurkundet wurde. Mit Ihrer nachfolgenden Bestätigung können Sie mit Ihrer Online-Bestellung fortfahren. Anderenfalls brechen Sie den Bestellvorgang bitte ab und wenden sich an das Standesamt des Ortes, in dessen Zuständigkeitsbereich die Begründung der Lebenspartnerschaft beurkundet wurde.

Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass Sie sich geirrt haben und wir für Ihre Urkundenanforderung nicht zuständig sind, entsteht eine Stornogebühr in Höhe der Gesamtkosten der Urkundenanforderung, max. aber 20,00 Euro (gemäß § 1 (4) Nr. 3.c) i.V.m Nr. 1.5 und 105.1.15 des Kostentarifes der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) in der aktuell gültigen Fassung). Diese Stornogebühr wird mit dem von Ihnen vorab bezahlten Betrag verrechnet. Eine Erstattung von Gebühren erfolgt also nur, wenn Sie mehr als eine Urkunde bestellt und bezahlt haben. Eine Rückforderung der Restsumme erfolgt nur auf Antrag per E-Mail an standesamt@stadt-hildesheim.de.

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