Für von Geburt an deutsche Staatsangehörige, die volljährig sind und nicht im Ausland geboren wurden.
(Unterlagen für alle anderen Fälle fragen Sie bitte persönlich - nicht telefonisch - bei Ihrem zuständigem Standesamt nach.)
Besonderer Hinweis:
Bei der Stadt Hildesheim können Sie sich nur für eine Eheschließung anmelden, wenn einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz im Stadtgebiet Hildesheim hat.
Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen vom Gesetz vorgeschrieben. Grundsätzlich gilt, dass jeder der Partner
einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass vorzulegen hat.
Darüber hinaus benötigen Sie, ...
... wenn Sie noch nie verheiratet waren / noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben / ledig sind:
eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (erhältlich beim Geburtsstandesamt; wenn Sie in Hildesheim geboren sind, brauchen Sie die Abschrift vor der Anmeldung der Eheschließung nicht beschaffen),
wenn der Hauptwohnsitz nicht Hildesheim ist, eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes "zur Vorlage beim Standesamt".
... wenn Sie schon einmal oder mehrmals verheiratet waren:
eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (erhältlich beim Geburtsstandesamt; wenn Sie in Hildesheim geboren sind, brauchen Sie die Abschrift vor der Anmeldung der Eheschließung nicht beschaffen),
eine neu ausgestellte Eheurkunde der Vorehe mit Auflösungsvermerk (erhältlich beim Eheschließungsstandesamt; wenn die Ehe in Hildesheim geschlossen wurde, brauchen Sie die Eheurkunde vor der Anmeldung der Eheschließung nicht beschaffen),
zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also z.B. Heiratsurkunden, Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile.
wenn der Hauptwohnsitz nicht Hildesheim ist, eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes "zur Vorlage beim Standesamt".
... wenn Sie bereits eine Lebenspartnerschaft geführt haben, die aufgelöst wurde:
eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (erhältlich beim Geburtsstandesamt; wenn Sie in Hildesheim geboren sind, brauchen Sie die Abschrift vor der Anmeldung der Lebenspartnerschaft nicht beschaffen),
eine neu ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk; falls die Auflösung in der Lebenspartnerschaftsurkunde nicht eingetragen ist, Auflösungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde
wenn der Hauptwohnsitz nicht Hildesheim ist, eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes "zur Vorlage beim Standesamt".
eine Bescheinigung über die namensrechtliche Erklärung nach § 3 Abs. 1 bis 3 des LPartG, sofern Sie während Ihrer Lebenspartnerschaft einen anderen Namen erklärt haben.
... wenn Sie gemeinsame Kinder haben, die in Deutschland geboren sind:
eine Geburtsurkunde des Kindes (erhältlich beim Geburtsstandesamt; wenn Ihr Kind in Hildesheim geboren ist, brauchen Sie die Abschrift vor der Anmeldung der Eheschließung nicht beschaffen).
... wenn Sie minderjährige, nicht gemeinsame und nicht aus der letzten Vorehe stammende Kinder haben, die in Deutschland geboren sind:
eine Geburtsurkunde des Kindes (erhältlich beim Geburtsstandesamt),
gerichtliches Urteil, aus dem die Sorgerechtsregelung hervorgeht.
Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden.
In folgenden Fällen sollten sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:
ein Partner besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit,
ein Partner ist nicht im Bundesgebiet geboren,
ein Partner hat im Ausland geheiratet,
ein Partner ist im Ausland geschieden worden
Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung
Wenn mindestens einer der beiden Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, so sollten sie in jedem Fall das zuständige Standesamt aufsuchen und ein persönliches Beratungsgespräch führen.
Der Standesbeamte muss bei Auslandsbezug das jeweilige Heimatrecht berücksichtigen. Nicht nur das deutsche Recht ist ständigen Änderungen unterworfen, sondern auch im anzuwendenden ausländischen Recht ergeben sich neben zahlreichen Eheschließungsvoraussetzungen auch umfangreiche Richtlinien, die bei der Informationserteilung berücksichtigt werden müssen. Da die Gesetze in jedem Land anders sind, kann an dieser Stelle nicht auf die Eheschließungsvoraussetzungen eingegangen werden.
Sie können alle zu beziehenden Urkunden auch direkt online bestellen.
Kontakt
Stadt Hildesheim Standesamt Markt 1 31134 Hildesheim