Allgemeines
Das Standesamt ist dafür zuständig, nach einem Todesfall im Stadtgebiet den Sterbefall zu beurkunden und Sterbeurkunden auszustellen. Die Beurkundung kann erst erfolgen, wenn dem Standesbeamten der Sterbefall angezeigt wurde.
Anzeige
Jeder Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag (der Samstag gilt nicht als Werktag) angezeigt werden. In der Regel erledigt diese Formalität ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen.
Sterbefall zu Hause
Benachrichtigen Sie bitte Ihren Hausarzt oder den Notarzt. Nach Erhalt der ärztlichen Bescheinigungen (Todesbescheinigungen) können Sie ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl beauftragen. Es wird in der Regel alles Notwendige für Sie erledigen. Der Bestatter kümmert sich auch um die Anzeige beim Standesamt. Sie können einen Sterbefall aber auch persönlich beim Standesamt anzeigen. Hier ist die Vorlage des Personalausweises des Anzeigenden erforderlich.
Sterbefall im Krankenhaus
Sie werden vom Krankenhauspersonal benachrichtigt und über weitere Schritte informiert. In Hildesheim werden die Sterbeunterlagen direkt vom Helios Klinikum, St.-Bernward-Krankenhaus und vom AMEOS Klinikum an das Standesamt weitergereicht. Sie können sich auch jetzt an ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl wenden.
Wer meldet den Todesfall?
Zur Anzeige eines Sterbefalles sind folgende Personen verpflichtet:
Nachlassangelegenheiten
Rechtliche Auskünfte und Erbscheine erteilen ausschließlich die Nachlassgerichte.
Kontakt
Stadt Hildesheim
Standesamt
Markt 1
31134 Hildesheim
E-Mail: standesamt@stadt-hildesheim.de
Telefon: 05121 301-2900
Sprechzeiten (Nur nach vorheriger Terminvereinbarung)