Durch eine sogenannte Namenserteilung bzw. Einbenennung können Vater, Mutter oder Ehegatten einem Kind ihren Familiennamen erteilen. Es gibt zwei verschiedene Situationen, in denen dieser Wunsch häufig geäußert wird:
Namenserteilung:
Einbenennung:
Ausführliche Informationen über eine Namenserteilung bzw. eine Einbenennung entnehmen Sie bitte dem PDF-Dokument (Siehe unten).
Beim Standesamt Hildesheim sind derartige Sonderbeurkundungen grundsätzlich nur gegen Terminvergabe möglich. Inwieweit eine Namenserteilung ausnahmsweise im Rahmen der Geburtsanmeldung ohne vorherige Terminvereinbarung erfolgen kann, entscheidet der zuständige Standesbeamte im Einzelfall unter Berücksichtigung der personellen und zeitlichen Möglichkeiten.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Namenserteilung und auch für die Einbenennung wird eine Gebühr von 30,00 Euro erhoben. Die Gebühren für die dann neu auszustellenden Urkunden betragen für die erste Urkunde (auch Internationale Urkunde) 15,00 Euro; jede weitere - zum gleichen Zeitpunkt beantragte Urkunde - 7,50 Euro. (ggf. zzgl. Portokosten) Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) entrichtet werden.
Kontakt
Stadt Hildesheim
Standesamt
Markt 1
31134 Hildesheim
E-Mail: standesamt@stadt-hildesheim.de
Telefon: 05121 301-2900
Sprechzeiten (Nur nach vorheriger Terminvereinbarung)