Sie möchten für Ihr im Ausland geborenes Kind eine deutsche Geburtsurkunde (sogenannte Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland)
Wie bekomme ich für mein im Ausland geborenes Kind eine deutsche Geburtsurkunde?
Eine generelle Pflicht zur Beurkundung einer Geburt im Ausland besteht nicht. Auch eine ordnungsgemäße ausländische Geburtsurkunde (ggf. mit Überbeglaubigung und Übersetzung) beweist die Tatsache der Geburt.
Eine Geburt im Ausland kann auf Antrag im Geburtsregister beurkundet werden, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Antragsberechtigt sind, die Eltern, das Kind, um dessen Geburt es sich handelt, dessen Ehegatte oder Lebenspartner oder dessen Kinder.
Der entsprechende Antrag ist primär beim Wohnsitzstandesamt des Betroffenen zu stellen. Hat der Betroffene weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, zuständig.
Ergibt sich nach der vorgenannten Regelung keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin den Personenstandsfall.
Die Beurkundung der Geburt von ausländischen Kindern – mit Ausnahme der Kinder von Staatenlosen, heimatlosen Ausländern, anerkannten Asylberechtigten oder ausländischen Flüchtlingen – ist nicht vorgesehen und nicht möglich.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter der Rubrik "Beurkundung von Geburten"
Gebühren
Die Gebühr für die Beurkundung der Geburt im Ausland beträgt 70,00 Euro. Für anschließend benötigte Urkunden beträgt die Gebühr für die erste Urkunde (auch Internationale Urkunde) 15,00 Euro; jede weitere - zum gleichen Zeitpunkt beantragte Urkunde - 7,50 Euro (gegebenenfalls zzgl. Portogebühren).
Kontakt
Stadt Hildesheim
Standesamt
Markt 1
31134 Hildesheim
E-Mail: standesamt@stadt-hildesheim.de
Telefon: 05121 301-2900
Sprechzeiten (Nur nach vorheriger Terminvereinbarung)