© Copyright © fotolia #100165674 Urheber: Jenko Ataman
Sie möchten die Geburt Ihres Kindes anzeigen?
Sie sind Eltern geworden? Herzlichen Glückwunsch! In der Geburtenbuchabteilung wird die Geburt Ihres Kindes beurkundet, wenn es in Hildesheim das Licht der Welt erblickt hat.
Wenn Ihr Kind im Klinikum oder im St. Bernward Krankenhaus zur Welt gekommen ist, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser Ihnen noch vor Ort einen Überblick über alle Formalitäten geben. Dort können Sie auch Ihre Dokumente abgeben.
Die Anzeige über die Geburt wird zusammen mit Ihren Dokumenten von den Krankenhäusern innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt per Boten zu uns gebracht. Ihnen werden - sofern alle Unterlagen vollständig sind - die Geburtsurkunde(n) zugesandt.
Wenn Ihr Kind im Geburtshaus oder bei Ihnen zu Hause zu Welt kommt, erhalten Sie eine Bescheinigung der Hebamme über Geburtsdatum, -zeit und -gewicht. Mit dieser Bescheinigung muss dann eine Person, die bei der Geburt des Kindes anwesend war (z.B. der Vater) zum Standesamt kommen, um die Geburt mündlich anzuzeigen. Geburten müssen innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden.
Aufgrund der Vielzahl von Geburten in Hildesheim, bitten wir von Sachstandsanfragen möglichst abzusehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Achtung:
Außer die Passkopien benötigen wir alle Urkunden Im Original. Sie erhalten alle Originale spätestens mit den Geburtsurkunden Ihres Kindes zurück!
Bei ausländischen Urkunden informieren Sie sich bitte per Mail (standesamt@stadt-hildesheim.de) über die Notwendigkeit einer Apostille, Legalisation oder Urkundenüberprüfung möglichst frühzeitig noch vor dem Geburtstermin!
Es fallen ggf. Gebühren für die Erstellung der Geburtsurkunde an. Sie erhalten 3 Geburtsurkunden für die Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und für das Mutterschaftgeld kostenlos. Für zusätzlich Urkunden fallen Kosten an. Die erste Urkunde kostet 15 €, jede weitere 7,50 €. Es besteht die Möglichkeit, Urkunden in A4, A5 (Stammbuchformat) oder als mehrsprachige Urkunde zu erhalten.
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Kontakt
Stadt Hildesheim
Standesamt
Markt 1
31134 Hildesheim
E-Mail: standesamt@stadt-hildesheim.de
Telefon: 05121 301-2900
Sprechzeiten (Nur nach vorheriger Terminvereinbarung)