Sie möchten eine Ehescheidung im Ausland im deutschen Rechtsbereich anerkennen lassen?
In verschiedenen Fällen ist es notwendig, dass die im Ausland ausgesprochene Ehescheidung oder Aufhebung (z.B. bei Wiederverheiratung, Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses usw.) auch in Deutschland wirksam ist.
In diesen Fällen muss ein Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung für den deutschen Rechtsbereich gestellt werden. Der Antrag ist beim Standesamt Ihres Wohnsitzes zu stellen und wird der zuständigen Stelle (dem Oberlandesgericht Celle) zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Bei den sogenannten Heimatstaatenentscheidungen entscheidet der Standesbeamte selbst über den Antrag. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 3 bis 6 Wochen.
Wir empfehlen daher, bei im Ausland erfolgter Ehescheidung, sich rechtzeitig um eine evtl. erforderliche Anerkennung zu bemühen.
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Überprüfung ausländische Entscheidungen in Ehesachen (FamFG): 40,00 Euro.
Aufnahme eines Antrages an das OLG Celle auf Überprüfung ausländische Entscheidungen in Ehesachen (FamFG): 40,00 Euro.
Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN)
entrichtet werden.
Kontakt
Stadt Hildesheim
Standesamt
Markt 1
31134 Hildesheim
E-Mail: standesamt@stadt-hildesheim.de
Telefon: 05121 301-2900
Sprechzeiten (Nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag |
08:00 bis 12:00 Uhr |
|
zusätzlich Donnerstag |
15:00 bis 17:30 Uhr |
|
Mittwoch |
geschlossen |
Freitags ist der Bereich nur für die Durchführung der Eheschließungen geöffnet.
Unsere Datenschutzerklärung nach der DSGVO finden Sie hier: Datenschutzerklärung | Stadt Hildesheim (stadt-hildesheim.de)