In den Vorschriften des bürgerlichen Rechts ist das Namensrecht (Geburt, Eheschließung, Eheauflösung, Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, Adoption, usw.) umfassend geregelt.
Zum 01.05.2025 hat der Gesetzgeber weitere Möglichkeiten der Namensänderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 1617ff BGB geregelt. Informationen dazu finden Sie in der Infobroschüre „Namensrecht“ vom Bundesministerium für Justiz.
Eine Namensänderung muss im Standesamt persönlich erklärt und beurkundet werden. Dazu benötigen Sie einen Termin. Bitte füllen Sie das u.a. Formular aus und senden Sie es an standesamt@stadt-hildesheim.de. Wenn die gewünschte Namensänderung möglich ist und Sie entweder in Hildesheim wohnen oder geboren sind, erhalten Sie einen Terminlink, um sich einen Termin für die Namensänderung zu buchen. Die notwendigen Unterlagen und ggf. notwendige Zustimmungserklärungen der namensgebenden Personen werden Ihnen dann mitgeteilt.
Für die Erklärung und die Zustimmung werden, soweit Sie gemeinsam abgegeben werden, 55,00 Euro, bei Prüfung und Beachtung von ausländischem Recht 80,00 Euro, fällig. Für die Bescheinigung über die Namensführung und eine neue Geburtsurkunde werden jeweils 20 € fällig.
Die Gebühren sind zum Termin mit Karte/Handy zu zahlen.
Unsere Datenschutzerklärung nach der DSGVO finden Sie hier: Datenschutzerklärung | Stadt Hildesheim (stadt-hildesheim.de)