Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Sie können die Erklärung bei jedem Standesamt abgeben. Sie wird jedoch erst wirksam, wenn sie bei dem Standesamt entgegengenommen wird, welches die aufgelöste Ehe geschlossen hat und das Eheregister führt. Nach Eintragung in das Eheregister erhalten Sie eine Bescheinigung über Ihre neue Namensführung.
Tipp: Möchten Sie, dass Ihre Erklärung sofort wirksam wird, so geben Sie bitte Ihre Erklärung - soweit es Ihnen möglich ist - beim Standesbeamten ab, der Ihr Eheregister führt.
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Für die Wiederannahme eines früheren Namens wird eine Gebühr von 30,00 Euro erhoben.
Für die Bescheinigung über die neue Namensführung wird eine Gebühr von 15,00 Euro erhoben. Falls Sie eine neue Eheurkunde mit Auflösungsvermerk benötigen, fallen Gebühren in Höhe von 15,00 Euro an. Jede weitere Urkunde kostet 7,50 Euro. (ggf. zzgl. Portokosten). Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) entrichtet werden.
Kontakt
Stadt Hildesheim
Standesamt
Markt 1
31134 Hildesheim
E-Mail: standesamt@stadt-hildesheim.de
Telefon: 05121 301-2900
Sprechzeiten (Nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich: Donnerstag 15:00 Uhr - 17:30 Uhr
Mittwochs geschlossen.
Freitags ist der Bereich nur für die Durchführung der Eheschließungen geöffnet.
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