In den Vorschriften des bürgerlichen Rechts ist das Namensrecht (Geburt, Eheschließung, Eheauflösung, Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, Adoption, usw.) umfassend geregelt.
Einige dieser Namensänderungsmöglichkeiten sind auf den nachfolgenden Seiten näher beschrieben.
Wir stehen jedoch auch gerne persönlich oder telefonisch für Auskünfte zur Verfügung.
Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe
Namenserteilung / Einbenennung
Behördliche Namensänderung
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