Wer gibt dem Kind einen Vornamen?
Haben Sie als Eltern das Sorgerecht gemeinsam, legen Sie die Vornamen für Ihren Nachwuchs auch gemeinsam fest. Die hier weiter unten auf der Seite veröffentliche Formulare können Sie für Ihre Erklärung nutzen.
Eltern, die miteinander verheiratet sind, haben automatisch das gemeinsame Sorgerecht für ihre gemeinsamen Kinder.
Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, üben das Sorgerecht gemeinsam aus, wenn der Vater die Vaterschaft anerkannt hat und für die Eltern nach einer offiziellen Erklärung eine Urkunde über das gemeinsame Sorgerecht vom Jugendamt ausgestellt worden ist.
Wenn kein gemeinsames Sorgerecht besteht oder vereinbart ist, hat die Mutter des Kindes automatisch allein das Sorgerecht. Dann bestimmt sie auch allein den/die Vornamen ihres Kindes. An der Vornamensgebung lässt sich später - auch wenn der Vater inzwischen die Vaterschaft anerkannt hat und ein gemeinsames Sorgerecht eingerichtet wurde - nicht mehr rütteln: die Vornamen stehen mit der ersten Festlegung für alle Zeiten fest.
Sie haben noch nicht den richtigen Vornamen für Ihren Nachwuchs gefunden? Dann helfen vielleicht die TOP 10-Hitlisten der beliebtesten Vornamen der letzten Jahre in Hildesheim.
Kontakt
Stadt Hildesheim
Standesamt
Markt 1
31134 Hildesheim
E-Mail: standesamt@stadt-hildesheim.de
Telefon: 05121 301-2900
Sprechzeiten (Nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
2024_Erklärung_Namensführung_Kind.pdf (67 kB) | |
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Vornamenstatistik 2020 - TOP 10 (46 kB) | |
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